Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit (AÜ) und Personal­vermittlung?

Als Zeitarbeit bezeichnet man die Arbeitnehmerüberlassung. Die Zeitarbeitskräfte haben einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister. Der Personaldienstleister ist der Arbeitgeber mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Die Arbeitsleistung erbringen die Zeitarbeitskräfte nicht bei ihrem eigenen Arbeitgeber, sondern bei einem Einsatzunternehmen (Kunde des Personaldienstleisters). Im Unterschied dazu sucht die Personalvermittlung im Auftrag eines Unternehmens geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Besetzung offener Positionen in Form einer Direktanstellung.